Sport-/Freizeitlärm - noise.business Ulrike Schuß Beratende Ingeneurin

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Als weiteres wichtiges schalltechnisches Regelwerk ist die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) zu nennen, die weitgehend verbindliche Richtwerte für die Verträglichkeit bei der Planung und den Betrieb von Sport- und Freizeitanlagen angibt.

 

Auch die Beurteilung von sog. "besonderen Ereignissen" ("Bundesliga-Entscheidung") ist eine wichtige gut-achterliche Aufgabe, die eine Entscheidungsgrundlage für die jeweiligen kommunalen bzw. staatlichen Ge-nehmigungsbehörden darstellt.

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